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Für
die
Sprachkurse werden gemäß der Satzung
Gebühren erhoben.
Diese ist mit ec-Karte (ec-cash-Verfahren mit Geheimzahl,
keine Kreditkarten) bei der Buchung der Kurse zu entrichten.
Zusätzlich Studierendenausweis bzw. Arbeitsvertrag
der Universität Karlsruhe(TH) mitbringen und ggf. Nachweis
für Gebührenermäßigung (s.u.).
Ab dem Wintersemester 2006/2007 gelten folgende Gebühren:
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Kurse à
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Kursgebühr
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1 SWS
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€
25,-
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2
SWS
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€
50,-
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3
SWS
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€
60,-
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4
SWS
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€
80,-
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6
SWS
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€
120,-
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Regelung für die Gebührenermäßigung
Für
Empfänger von Leistungen nach BAföG und andere,
vgl. geänderten § 3 der Satzung
über die Gebühren (...)
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Alle
Nachweise, die zu einer Ermäßigung der Gebühr
führen können, müssen grundsätzlich
bei der Buchung (Bezahlung) des Kurses vorgelegt
werden. Eine nachträgliche Erstattung ist nicht
möglich.
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Diejenigen,
die zum Buchungstermin noch keinen aktuellen Bescheid
vom BAföG-Amt bekommen haben, sollten sich von
diesem eine vorläufige Bescheinigung ausstellen
lassen, die bei der Buchung des Kurses abgegeben werden
muss.
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Reichen
Sie eine Kopie des aktuellen Bescheids nach, sobald
Sie ihn erhalten haben:
SpZ-Briefkasten, Geb. 50.20, Adenauerring 2, 3. OG,
Zi. 310 - oder
per Post an:
Sprachenzentrum, Adenauerring 2, 76131 Karlsruhe
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Die Ermäßigung beträgt 50%.
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