SprachenZentrum
Gebühr
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Gebührenregelung

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Für die Sprachkurse werden gemäß der Satzung Gebühren erhoben.
Diese ist mit ec-Karte (ec-cash-Verfahren mit Geheimzahl, keine Kreditkarten) bei der Buchung der Kurse zu entrichten.
Zusätzlich Studierendenausweis bzw. Arbeitsvertrag der Universität Karlsruhe(TH) mitbringen und ggf. Nachweis für Gebührenermäßigung (s.u.).

Ab dem Wintersemester 2006/2007 gelten folgende Gebühren:

Kurse à
Kursgebühr
1 SWS
€ 25,-
2 SWS
€ 50,-
3 SWS
€ 60,-
4 SWS
€ 80,-
6 SWS
€ 120,-


Regelung für die Gebührenermäßigung

Für Empfänger von Leistungen nach BAföG und andere, vgl. geänderten § 3 der Satzung über die Gebühren (...)

  • Alle Nachweise, die zu einer Ermäßigung der Gebühr führen können, müssen grundsätzlich bei der Buchung (Bezahlung) des Kurses vorgelegt werden. Eine nachträgliche Erstattung ist nicht möglich.

  • Diejenigen, die zum Buchungstermin noch keinen aktuellen Bescheid vom BAföG-Amt bekommen haben, sollten sich von diesem eine vorläufige Bescheinigung ausstellen lassen, die bei der Buchung des Kurses abgegeben werden muss.

  • Reichen Sie eine Kopie des aktuellen Bescheids nach, sobald Sie ihn erhalten haben:
    SpZ-Briefkasten, Geb. 50.20, Adenauerring 2, 3. OG, Zi. 310
    - oder per Post an:
    Sprachenzentrum, Adenauerring 2, 76131 Karlsruhe


  • Die Ermäßigung beträgt 50%.


 




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